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Österreich
Alterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters Knappschaftsalterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters Knappschaftspension: Laufende monatliche Leistung wegen Dienstunfähigkeit bis zum Anfall einer späteren Pension Korridorpension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres Schwerarbeitspension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres Langzeitversichertenregelung für SchwerarbeiterInnen: Laufende monatliche Leistung bei besonders langer Beitragsdauer und Vorliegen von Schwerarbeit Pension an unversorgte Angehörige: Laufende monatliche Leistung an Angehörige eines Versicherten bei Verwirkung oder Ruhen seines Leistungsanspruches Witwenfortbetriebspension, Witwerfortbetriebspension: Laufende monatliche Leistung unter Zurechnung von Versicherungsmonaten des verstorbenen Ehepartners
Die Ausgleichszulage soll jeder Pensionsbezieherin/jedem Pensionsbezieher, die/der den rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern. Sie wird umgangssprachlich oft als "Mindestpension" bezeichnet. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet. Die Ausgleichszulage ergänzt die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie gebührt 14-mal jährlich in der Höhe der Differenz zwischen der Summe aus Pension (brutto), Nettoeinkommen und eventuellen Unterhaltsansprüchen einerseits und dem jeweiligen Richtsatz andererseits.
Salzburg
Förderung von Seniorenorganisationen, um die Teilnahme von SeniorInnen am kulturellen Leben sowie Beratungen von SeniorInnenen durch anerkannte Seniorenorganisationen zu ermöglichen.
Einmalige Leistung bei Anfall einer Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters (ausgenommen Knappschaftssold)
Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die gesetzliche Pensionsleistung zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, mit der der künftige Pensionsanspruch erhöht werden kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung - unabhängig vom Lebensalter - mit Antrag eingegangen werden. Höherversicherungsbeiträge führen zur Gewährung eines Erhöhungsbetrages, eines sogenannten „besonderen Steigerungsbetrages”, zur monatlichen Pension. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus. Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher. Betrag: bis zu 1.214 Euro pro Jahr (in 2020 bis zu 964 Euro, bis 2019 bis zu 764 Euro) Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930 Euro und 25.000 Euro auf null. Siehe auch: Steuerabsetzbeträge (bmf.gv.at)
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich gewährt Fördermittel zu den Kosten der Zustellung von Mahlzeiten. Die HilfeempfängerInnen haben selbst für die Herstellkosten des Essens aufzukommen. Die Leistung „Essen auf Rädern“ soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit (in der Regel das Mittagessen) zuzubereiten, Hilfe zum Bezug von Essen bieten. Das Menüangebot ist je nach Anbieter unterschiedlich. Meist gibt es die Wahl zwischen Normalkost, Schonkost, Diabetikerkost und fleischloser Kost.
Kärnten
Die finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren ist ein Beitrag des Landes Kärnten zur Bekämpfung der Altersarmut.
Das Land fördert auf Antrag die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen durch die Gewährung eines jährlichen Förderungsbetrages.
Förderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Seniorinnen und Senioren. Förderung von Aktivitäten von SeniorInnenorganisationen, um soziale Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben sowie die Inanspruchnahme eines umfassenden Beratungsangebotes durch die SeniorInnenorganisationen zu ermöglichen. siehe Homepage Generationen
Vorarlberg
Gefördert werden Institutionen, die „Mobile Hilfsdienste“ anbieten. Die Tätigkeiten der Mobilen Hilfsdienste umfassen hauswirtschaftliche Hilfen, soziale/betreuerische Hilfen und (unter bestimmten Voraussetzungen) auch pflegerische Hilfen.
Gefördert werden Institutionen, die Aktivitäten und Projekte von und für ältere Menschen durchführen (zB Seniorentanz, Alt.Jung.Sein-Kurse).