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Salzburg
Anschaffung von Mehrweggetränkegebinden wie Gläser, Becher, Krüge, Häferl etc für Letztverbraucher Anschaffung einer Erstausstattung mit Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck 50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 5.000,- pro Förderwerber
Anschaffung eines sog. Geschirrmobils Anschaffungeines mobilen Geschirrspülverbaus 30 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 10.000,- pro Förderwerber Anschaffung eines mobilen Fettabscheiders 50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 300,- pro Förderwerber
Österreich
Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Ziel ist die Steigerung der Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Verlängerung von Produkt-Lebenszyklen, eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie die Senkung des Elektromüllaufkommens. Zusätzliches Ziel ist die Verbreitung von Informationen über Reparaturmöglichkeiten, sowie die Bekanntmachung und Vernetzung von Reparaturbetrieben. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Website https://www.reparaturbonus.at/ zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Eine Liste an teilnehmenden Betrieben finden Sie auf der Homepage. Die Höhe der Förderung, beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde eine wesentliche Rolle. Die Förderung für die Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde teilt sich ein gemeinsames Förderungsbudget in der Höhe von 110 Mio. Euro mit der Förderung für Leergutrücknahmesysteme, wobei eine Aufteilung 30:80 angepeilt wird. Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU.
Tirol
Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung, Umweltbildung, Altkleidersammlung o.ä.
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl an durchgeführten Reparaturen von Elektro- oder Elektronikgeräten und von Fahrrädern in Österreich zu steigern. Gefördert werden Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von: Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und Fahrrädern Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Weitere Informationen finden Sie unter: Reparaturbonus
Oberösterreich
Im Rahmen des Förderprogramms werden unter anderem Grün- und Strauchschnittsammelstellen, Altstoffsammelzentren, Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "Nicht-Agrarischen" Bereich, der Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich, Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen, ReVital-Lagerflächen in Altstoffsammelzentren (ASZ), das Rohstoffmanagement in Betrieben die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, die Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen gefördert. Förderansuchen einreichen können, je nach Fördermaßnahme natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine, gemeinnützige Institutionen sozialökonomische Betriebe oder von diesen gegründete Organisationen EigentümerInnen oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband, Gemeinden, Statutarstädte Bildungseinrichtungen Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Kärnten
Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten. Förderadressat: natürliche und juristische Personen
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, insbesondere in Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren.
Gefördert werden Landschaftssäuberungsaktionen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung. Förderwerber können Non Profit-Organisationen (z.B. Vereine) sein.
Niederösterreich
Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Altstoffsammelzentren, Kompostanlagen sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und Häckselmaschinen etc. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
Die Förderung dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, insbesondere auch der Förderung der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie des Recyclings im Sinne des § 3 Abs 5 S.AWG, und ihrer Ausrichtung im Sinne des Vorsorgeprinzips, der Nachhaltigkeit und zum Wohle und Nutzen der Gesamtbevölkerung.