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Niederösterreich
Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert.
Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.
Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in NÖ Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.
Tirol
Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung, Umweltbildung, Altkleidersammlung o.ä.
Oberösterreich
Im Rahmen des Förderprogramms werden unter anderem Grün- und Strauchschnittsammelstellen, Altstoffsammelzentren, Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "Nicht-Agrarischen" Bereich, der Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich, Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen, ReVital-Lagerflächen in Altstoffsammelzentren (ASZ), das Rohstoffmanagement in Betrieben die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, die Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen gefördert. Förderansuchen einreichen können, je nach Fördermaßnahme natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine, gemeinnützige Institutionen sozialökonomische Betriebe oder von diesen gegründete Organisationen EigentümerInnen oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband, Gemeinden, Statutarstädte Bildungseinrichtungen Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Kärnten
Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten. Förderadressat: natürliche und juristische Personen
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, insbesondere in Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren.
Salzburg
Gefördert werden Landschaftssäuberungsaktionen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung. Förderwerber können Non Profit-Organisationen (z.B. Vereine) sein.
Mit der Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte" soll eine systematische Reduzierung von Abfällen in Gemeinden und Regionen unterstützt und ein Beitrag zur Ressourcenschonung forciert werden. Gefördert wird dabei die erstmalige Erstellung eines regionalen Abfallvermeidungskonzepts.
Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Altstoffsammelzentren, Kompostanlagen sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und Häckselmaschinen etc. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
Steiermark
Förderung von Projekten, Studien, Konzepten, Untersuchungen, Gutachten als Maßnahmen von Abfallverbänden, Gemeinden, Institutionen und Einzelpersonen zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen gemäß AWG 2002 i.d.g.F. bzw. StAWG 2004. Als Förderungswerber können Interessensvertretungen, Kommunen, Kommunalverbände, Firmen, Vereine, Einzelpersonen sowie wissenschaftliche Einrichtungen auftreten.
Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Das kann durch Vermeidung des Anfalls von Abfällen, Recycling von Produkten oder Maßnahmen für die Wiederverwendung von Abfällen erreicht werden. Es werden sowohl konkrete Maßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Information der Bevölkerung und allgemeiner Bewusstseinsbildung gefördert. Antragsberechtigt sind Non Profit-Organisationen wie zB Vereine oder NGOs.