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Österreich
Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Ziel ist die Steigerung der Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Verlängerung von Produkt-Lebenszyklen, eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie die Senkung des Elektromüllaufkommens. Zusätzliches Ziel ist die Verbreitung von Informationen über Reparaturmöglichkeiten, sowie die Bekanntmachung und Vernetzung von Reparaturbetrieben. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Website https://www.reparaturbonus.at/ zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Eine Liste an teilnehmenden Betrieben finden Sie auf der Homepage. Die Höhe der Förderung, beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Tirol
Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung, Umweltbildung, Altkleidersammlung o.ä.
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl an durchgeführten Reparaturen von Elektro- oder Elektronikgeräten und von Fahrrädern in Österreich zu steigern. Gefördert werden Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von: Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und Fahrrädern Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Weitere Informationen finden Sie unter: Reparaturbonus
Oberösterreich
Im Rahmen des Förderprogramms werden unter anderem Grün- und Strauchschnittsammelstellen, Altstoffsammelzentren, Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "Nicht-Agrarischen" Bereich, der Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich, Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen, ReVital-Lagerflächen in Altstoffsammelzentren (ASZ), das Rohstoffmanagement in Betrieben die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, die Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen gefördert. Förderansuchen einreichen können, je nach Fördermaßnahme natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine, gemeinnützige Institutionen sozialökonomische Betriebe oder von diesen gegründete Organisationen EigentümerInnen oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband, Gemeinden, Statutarstädte Bildungseinrichtungen Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Kärnten
Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten. Förderadressat: natürliche und juristische Personen
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, insbesondere in Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren.
Salzburg
Gefördert werden Landschaftssäuberungsaktionen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung. Förderwerber können Non Profit-Organisationen (z.B. Vereine) sein.
Niederösterreich
Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Altstoffsammelzentren, Kompostanlagen sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und Häckselmaschinen etc. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
Steiermark
Förderung von Projekten, Studien, Konzepten, Untersuchungen, Gutachten als Maßnahmen von Abfallverbänden, Gemeinden, Institutionen und Einzelpersonen zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen gemäß AWG 2002 i.d.g.F. bzw. StAWG 2004. Als Förderungswerber können Interessensvertretungen, Kommunen, Kommunalverbände, Firmen, Vereine, Einzelpersonen sowie wissenschaftliche Einrichtungen auftreten.
Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Das kann durch Vermeidung des Anfalls von Abfällen, Recycling von Produkten oder Maßnahmen für die Wiederverwendung von Abfällen erreicht werden. Es werden sowohl konkrete Maßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Information der Bevölkerung und allgemeiner Bewusstseinsbildung gefördert. Antragsberechtigt sind Non Profit-Organisationen wie zB Vereine oder NGOs.
Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst: Vorleistungen (Erkundungen, Planungen) Bauleistungen Räumungs- und Entsorgungsleistungen Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.) Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen Betriebskosten Beweissicherungsmaßnahmen Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.
Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten (RVM – reverse vending machine) und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können. Voraussetzung für die Förderung ist, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.