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Förderungen zum Thema Internationales

go-international IO-VII Digital-Marketing Scheck
Österreich
Der Digital-Marketing Scheck entlastet Unternehmen durch Kofinanzierung von Online-Marketing-Kosten, die direkt der Internationalisierung in einem Auslandsmarkt dienen und erhöht somit ihre Erfolgschancen. Die geplanten Aktivitäten stellen einen Anstoß für Online-Marketing-Aktivitäten im gewählten Zielland dar. Gefördert werden 50 % der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Schaltungskosten für Online-Marketing im Zielland: Suchmaschinenwerbung (z.B. GoogleAds) Werbung auf Online-Marktplätzen (z.B. Amazon) Social Media Marketing (z.B. LinkedIn, Facebook, Instagram, Twitter, etc.) Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland (Deckelung EUR 3.000) vorbehaltlich des Nachweises von Schaltungskosten im Zielland: Konzeption, Aufsetzung und Betreuung der Kampagne durch eine Agentur Gestaltung und Produktion von Inhalten für Online-Marketing-Maßnahmen, deren Schaltung im Zielland nachgewiesen werden muss Display- und Video-Werbung auf Webseiten, Apps oder sozialen Medien Influencer-Kampagnen Übersetzung bzw. fremdsprachige Content-Erstellung für das Zielland / die Zielgruppe für eine Online-Marketing-Kampagne oder eine Website, Ankauf der Domain und Kosten für ein Internet-Gütesiegel für das Zielland d.h., wenn dieses eigens auf der Website für das Zielland aufscheint
go-international IO-VII Internationalisierungsscheck
Österreich
Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist. Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Beratungskosten durch im Ausland ansässige Berater: Markteintrittsberatung (Deckelung EUR 4.000): Beratungsleistungen durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen oder das AußenwirtschaftsCenter in Form einer umfassenden Projektbetreuung. Rechts- und Steuerberatungskosten (keine Deckelung): Beratung durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichen Rechtsschutz, sowie Risikoanalysen Beratungskosten durch im Inland ansässige Berater nur für KMU: Exportberatung (Deckelung EUR 4.000): Ziellandbezogene Exportberatung (Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung zu potentiellen Geschäftspartnern im Zielland, Beratung zu Transport/Vertrag/Absicherung/ Finanzierung) Rechts- und Steuerberatung (Deckelung EUR 2.000): Rechts- und Steuerberatung zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichem Rechtsschutz für das Zielland. Reisekosten: Reisekosten des Fördernehmers bzw. seiner Mitarbeiter/Werkvertragsnehmer ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn) Reisekosten potenzieller Geschäftspartner aus dem Zielland (Deckelung EUR 2.000): Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen/-projekten. (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten). Ziellandbezogene Marketingkosten (keine Deckelung) Erstellung von Marketingkonzepten/Werbekampagnen, Erstellung von fremdsprachigen Werbeinhalten und Präsentationen, Übersetzungen, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten für Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen. Insbesondere Marketingunterlagen in Deutsch bzw. Englisch werden nur dann gefördert, wenn der Ziellandbezug eindeutig ist. Veranstaltungskosten im Zielland (keine Deckelung): Teilnahme-/Standgebühren (auch an virtuellen/hybriden) Messen und Fachkongressen (wenn kein Gruppenstand der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorhanden oder dieser ausgebucht ist). Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (Rücktransport muss belegt sein), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten. Dolmetscher bzw. Standhilfen (ohne Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen). Inkubatorbürokosten (Deckelung: max. 6 Monate oder max. EUR 4.000) Miete von Büroräumlichkeiten bei einem professionellen Co-Working-Space- oder Business-Center-Anbieter für die Unterstützung der physischen Präsenz vor Ort. Hinweis: Aus EU-rechtlichen Gründen darf dieses Büro nicht zum Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes im betroffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden.
go-international IO-VII Internationalisierungsscheck für Technologieunternehmen
Österreich
Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist. Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Beratungskosten durch im Ausland ansässige Berater: Markteintrittsberatung (Deckelung EUR 4.000): Beratungsleistungen durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen oder das AußenwirtschaftsCenter in Form einer umfassenden Projektbetreuung. Rechts- und Steuerberatungskosten (keine Deckelung): Beratung durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichen Rechtsschutz, sowie Risikoanalysen Beratungskosten durch im Inland ansässige Berater nur für KMU: Exportberatung (Deckelung EUR 4.000): Ziellandbezogene Exportberatung (Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung zu potentiellen Geschäftspartnern im Zielland, Beratung zu Transport/Vertrag/Absicherung/ Finanzierung) Rechts- und Steuerberatung (Deckelung EUR 2.000): Rechts- und Steuerberatung zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichem Rechtsschutz für das Zielland. Reisekosten: Reisekosten des Fördernehmers bzw. seiner Mitarbeiter/Werkvertragsnehmer ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn) Reisekosten potenzieller Geschäftspartner aus dem Zielland (Deckelung EUR 2.000): Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen/-projekten. (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten). Ziellandbezogene Marketingkosten (keine Deckelung) Erstellung von Marketingkonzepten/Werbekampagnen, Erstellung von fremdsprachigen Werbeinhalten und Präsentationen, Übersetzungen, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten für Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen. Insbesondere Marketingunterlagen in Deutsch bzw. Englisch werden nur dann gefördert, wenn der Ziellandbezug eindeutig ist. Veranstaltungskosten im Zielland (keine Deckelung): Teilnahme-/Standgebühren (auch an virtuellen/hybriden) Messen und Fachkongressen (wenn kein Gruppenstand der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorhanden oder dieser ausgebucht ist). Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (Rücktransport muss belegt sein), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten. Dolmetscher bzw. Standhilfen (ohne Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen). Inkubatorbürokosten (Deckelung: max. 6 Monate oder max. EUR 4.000) Miete von Büroräumlichkeiten bei einem professionellen Co-Working-Space- oder Business-Center-Anbieter für die Unterstützung der physischen Präsenz vor Ort. Hinweis: Aus EU-rechtlichen Gründen darf dieses Büro nicht zum Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes im betroffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden.