Ich suche Förderungen für:

Region

Ihre Auswahl:

Förderungen zum Thema Behinderung

Basis- und Projektförderungen "Soziale Projekte - Heranführung Arbeitsmarkt"
Steiermark
Das Land Steiermark fördert unter Berücksichtigung von sozialpolitischen Gesichtspunkten Maßnahmen, die zur Heranführung von sozial benachteiligten Gruppen an den Arbeitsmarkt sowie zur integrativen Teilhabe an Beschäftigung beitragen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Armut ist es von großer Bedeutung die Integration in die Erwerbsarbeit zu unterstützen, mit Fokus auf jene Menschen, die schon lange nicht mehr bzw. noch nie in den Arbeitsmarkt eingebunden waren oder besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Die (Wieder-)Heranführung bzw. Einbindung in den Arbeitsmarkt ist entscheidend für die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe sowie die nachhaltige soziale Absicherung der Menschen. Förderungen von Projekten oder Programmen für die Zielgruppe der Asylwerber sind nicht vorgesehen beziehungsweise werden im Bereich des Gewaltschutzes im Einzelfall beurteilt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern. Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Zur sozialen Stabilisierung von Menschen und ihrer nachhaltigen sozialen Absicherung beizutragen. Unter dem Schwerpunkt Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarkbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen. Maßnahmen, die zur Einbindung und integrativen Teilhabe am Arbeitsmarkt beitragen.
Maßnahmen und Zuschüsse zur beruflichen Inklusion
Oberösterreich
Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten. Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung Ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen. Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt werden, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet. Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %. Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Gegenstand dieses Leistungsangebotes ist der finanzielle Ausgleich, den Betriebe erhalten und dessen Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit ihrer psychosozial benachteiligten Beschäftigten bzw. an der leistungsreduzierenden Auswirkung der Mentorentätigkeit ihrer MitarbeiterInnen orientiert.