Förderung ambulanter Betreuungs - und Pflegedienste Link zur Förderung kopieren

  • Gegenstand der Förderung ist die Sicherstellung sowie die Weiterentwicklung der ambulanten Betreuung und Pflege. Gefördert werden insbesondere Personal- und Strukturkosten, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Pflegebehelfe von Krankenpflegevereinen und von Einrichtungen der Mobilen Hilfsdienste (MOHI).
  • Darüber hinaus umfasst die Förderung auch Investitionskosten im Bereich der ambulanten Betreuung und Pflege zur Stärkung der organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen.
  • Zusätzlich werden Service- und Dienstleistungen unterstützt, die für den Betrieb der ambulanten Betreuung und Pflege erforderlich sind, wie etwa Aufwendungen für Softwareprogramme etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Sozialfonds zur Gewährung von Mitteln aus dem Sozialfonds; Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Mobilen Hilfsdienste (für Objekt- und Projektförderungen); Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Hauskrankenpflege

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079672

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