Umweltförderung - Gewässerökologie Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau oder Schwall sowie Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die nicht im Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Wasserwirtschaft
+43 732 7720-12417
hw.ww.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hochwasser.htm

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien 2021 – Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber; Förderungsrichtlinien 2024 – Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende; Förderungsrichtlinien 2024 des Landes Oberösterreich - Gewässerökologie für kommunale Förderwerber idF 2025; Förderungsrichtlinien 2024 des Landes Oberösterreich - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, FinD-2015-183400/248

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080944

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