NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV IV Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband IV (im Folgenden: FRV IV) in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient.

Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung

  • der Fischerei und
  • der Forschung

insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden.

Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Fischerei- und Forschungsförderung,
https://www.noe-lfv.at/foerderungen.php

  • Es besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Förderung oder auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung. Durch die Entgegennahme und Bearbeitung eines Förderantrages sowie durch allfällige Verhandlungen mit dem Förderungswerber erwachsen dem FRV IV keine wie immer gearteten Verpflichtungen.
  • Die Antragstellung löst keine Gebührenpflicht aus.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Förderrichtlinien des FRV IV.

Rechtsgrundlage

NÖ Fischereigesetz 2001, Förderrichtlinien des Fischereirevierverbandes IV
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044288