NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV III Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband III (im Folgenden: FRV III) in Zusammenarbeit mit dem NÖ Landesfischereiverband Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Finanzen.html

Es besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Förderung oder auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung. Durch die Entgegennahme und Bearbeitung eines Förderantrages sowie durch allfällige Verhandlungen mit dem Förderungswerber erwachsen dem FRV III keine wie immer gearteten Verpflichtungen. Die Antragstellung löst keine Gebührenpflicht aus.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Förderrichtlinien des FRV III.

Rechtsgrundlage

NÖ Fischereigesetz 2001; Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes III
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044247