Ländliche Neuordnung Link zur Förderung kopieren

Förderungen:

nach dem österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes

  • Kulturlandschaft und Landschaftsgestaltung (Maßnahmen zur Verbesserung der Boden- und Besitzstruktur, ökologische Maßnahmen)
  • Verkehrserschließung, Kulturtechnische Maßnahmen

nach den Richtlinien für agrarische Zusammenlegungen und Flurbereinigungen

  • Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (Erschließungswege, wasserbauliche und ingenieurbiologische Maßnahmen, inklusiv Eigenleistungen)
  • Grundaufbringung von wertvollen Flächen für den Landschaftshaushalt
  • Vermessungsleistungen bei Auslagerung der Vermessung
  • Beratungsleistungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Im Regelfall 60 % der Aufwendungen, maximal bis 70 %, Abminderung des Fördersatzes, wenn nicht ausschließlich landwirtschaftlicher Nutzen vorliegt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie (SRL) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen sowie im österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020, Richtlinien für agrarische Zusammenlegungen und Flurbereinigungen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,35 Mio. Euro

Referenznummer

1042845