Salzburger Trinkwasserberater Link zur Förderung kopieren

  • Einmalige Förderung für die Beratung von Betreibern von Einzelwasserversorgungsanlagen
  • Die Beratung erfolgt durch einen Lokalaugenschein und eine Befundaufnahme mit Empfehlungsvorschlägen an Ort und Stelle. Ein schriftlicher Bericht ist zwingend erforderlich. 

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Einmaliger Zuschuss (€ 200,- Trinkwasserberatung). Die Einlösung des Beratungsgutscheins muss der Abwicklungsstelle mitgeteilt werden (Bekanntgabe des Beraters, Datum der Vor-Ort-Begehung). Nach Beendigung der Beratung und der Übermittlung des Endberichts (Prüfung auf Vollständigkeit durch die Abwicklungsstelle) wird dem Förderwerber eine Rechnung durch den Berater gelegt. Die Förderung wird ausbezahlt nach Einreichung der bezahlten Rechnung und des durch den Berater unterfertigten Beratungsgutscheins.

Schriftliche Berichte der Beratung sind der Abwicklungsstelle als Voraussetzung für die Überweisung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035617