Förderung der Bewirtschaftung von Almen in Schutzgebieten im Sinne der Schutzgebietsverordnung
Oberösterreich
Das Land Oberösterreich gewährt für Almen, die in Schutzgebieten gemäß OÖ Naturschutzgesetz gelegen sind eine Förderung für die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung oder Erreichung des Schutzzwecks, die über die Schutzgebietsverordnung hinausgehen. Empfänger dieser Förderung sind Bewirtschafter von Almen, die zur Gänze oder teilweise in Natur- und Landschaftsschutzgebieten gemäß § 11 oder § 25 OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 idgF gelegen und gemäß Oö. Alm und Kulturflächenschutzgesetz 1999 (LGbl 79/1999) im Almbuch (§ 6 inkl. Almkataster) der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich eingetragen sind.