Aktionsrichtlinie "Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft" Link zur Förderung kopieren

Ziel dieser Aktionsrichtlinie ist es, bestehende Potenziale in Tourismusbetrieben zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie zur Vermeidung und Reduktion von Abfällen zu fördern.
Diese Aktionsrichtlinie trägt zur Förderung von Qualität und Umweltbewusstsein in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei und unterstützt eine ganzheitliche Verbesserung der betrieblichen Qualitätsstandards. Gegenstand der Förderung sind Beratungskosten im Rahmen der Begleitung von burgenländischen Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zertifizierungsprozess zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Wirtschaftsagentur Burgenland
office@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBI. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBI. Nr. 87/2020; Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland LABI. Nr. 370/2014 in der Fassung LABI. Nr. 10/2024; Aktionsrichtlinie "Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081751