Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gegebenenfalls auch Privatpersonen.
Hat die Antragstellung vor Umsetzung zu erfolgen, bedeutet das, dass die Antragstellung VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, VOR Lieferung, Baubeginn oder VOR einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen muss, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.