ARF - Biodiversitätsfonds Link zur Förderung kopieren

Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: 

  • Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert;
  • 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert;
  • Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht;
  • Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt;
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt;

Gegenstand der Förderung sind:

  1. Kosten von Maßnahmen
    • zum Erhalt der biologischen Vielfalt,
    • zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder
    • zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung;
  2. Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind;
  3. Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1;
  4. Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1;
  5. Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie;
  6. Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion;

Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen.

Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstr. 9, 1090 Wien
1316310
kpc@kommunalkredit.at
https://www.biodiversitätsfonds.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (UFG); Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

50 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender Strahlung

Referenznummer

1059187