Investitionen in die Entwicklung v. Waldgebieten & Verbesserung der Lebensfähigkeit v. Wäldern (M08) Link zur Förderung kopieren

Die Maßnahme M08 - „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern“ umfasst 7 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die nachhaltige und ressourceneffiziente Planung und Bewirtschaftung der österreichischen Waldflächen und der damit einhergehende Schutz der Öffentlichkeit vor Naturgefahren, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität von Waldökosystemen, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sichergestellt werden soll.

Darüber hinaus leistet die Maßnahme einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Auswirkungen.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Aufforstung und Anlage von Wäldern (VHA 8.1.1)
  • Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (VHA 8.4.1)
  • Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)
  • Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2)
  • Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm (VHA 8.5.3)
  • Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (VHA 8.6.1)
  • Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (VHA 8.6.2)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15,
1060 Wien

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen
Römerstraße 15,
6901 Bregenz

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Ländliche Entwicklung
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft,Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

108,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1036037