Investitionsbeiträge für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräte für Feuerwehren
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Förderungen zur Beschaffung von Einsatzgeräten für Feuerwehren aus Mitteln des Katastrophenfonds. Förderungswerber können nur der Landesfeuerwehrverband (für Normal- und Sonderausstattungen), die Gemeinden (für Sonderausstattung) und eingeschränkt Betriebe mit einer Betriebsfeuerwehr (für Sonderausstattungen) sein.