Start.F&E&I Link zur Förderung kopieren

Mit Start.F&E&I können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 60 % der förderbaren Kosten, beträgt jedoch max. EUR 30.000,-

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
office@kwf.at

Rechtsgrundlage

AGVO, De-minimis-Verordnung; KWF-Programm Forschung & Entwicklung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081538