Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Unternehmen und Unternehmensgründer*innen in Wien, welche mit Hilfe digitaler Technologien die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Verfahren anstreben, die dem Menschen zugutekommen und den Prinzipien des digitalen Humanismus folgen.
Im Rahmen von partnerschaftlichen Antragstellungen sind unter der Bedingung, dass der*die Lead-Partner*in ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien ist, abgesehen von weiteren förderbaren Unternehmen auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere Rechtsträger*innen (im Sinne von Punkt 2. der Rahmenrichtlinie) aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich in Wien förderbar.
Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (in weiterer Folge F&E-Projekte), deren Lösungen unmittelbar dem Menschen zugutekommen und die beispielhaft folgenden Bereichen zugeordnet werden können: Gesundheit, eHealth, Bildung, Medien, Wohnen, Arbeit, Sicherheit, Datenschutz, Verkehr, Mobilität und Klimaschutz.
Förderbare F&E-Projekte müssen, je nach Zielgruppe und Anwendungsbereich, folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Bereits während des Entwicklungsprozesses ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Wünsche der Nutzer*innen einzugehen, z.B. durch kontinuierliches Feedback, Nutzer*innentests und die aktive Einbindung der Zielgruppe in die Entscheidungsfindung.
- Die zu entwickelnden Technologien sollen der gesamten Zielgruppe zugänglich sein, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihrem sozialen Hintergrund, um Chancengleichheit zu fördern und digitale Ausgrenzung zu vermeiden.
- Es muss der Schutz persönlicher Daten und die Wahrung der Privatsphäre gewährleistet sein.
- Eine einfache und intuitive Bedienbarkeit der Produkte und Technologien, um die Akzeptanz zu fördern und die Nutzung zu erleichtern.
- Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, um langfristig positive Effekte zu erzielen und unnötige Belastungen für die Umwelt zu vermeiden.
Die Projekte müssen zudem
- aktuelle Forschungsfragen zum gewählten Thema behandeln und über den Stand der Technik hinausgehen,
- in den Bereich der „industriellen Forschung“ (IF) oder der „experimentellen Entwicklung“ (EE) laut AGVO einordenbar sein,
- eine grundlegende wirtschaftliche Umsetzungsstrategie beinhalten, aus der sich eine zukünftige ökonomische Wertschöpfung in Wien ableiten lässt,
- zu mittel- oder unmittelbaren Produkt- und Dienstleistungsinnovationen führen.
Es muss sich jedenfalls um Vorhaben mit primär technologischem Forschungs- und Entwicklungsgehalt handeln, mit erkennbaren Risiken des Scheiterns im Zuge der Realisierung.
Förderwerbende müssen, mit Ausnahme klinischer Studien, bedeutende Teile der projektgegenständlichen F&E-Leistungen selbst erbringen und den wesentlichen Teil des mit der Durchführung des Projekts verbundenen Risikos tragen, insbesondere das Risiko der wirtschaftlichen Umsetzung der erzielten F&E-Ergebnisse. Projekte, die im Wesentlichen einen Zukauf von externen Dienstleistungen und Gütern (Investitionen) beinhalten, sind daher nicht förderbar.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Förderanträge können ausschließlich über die Website der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. Die Online-Formulare sind vollständig und richtig auszufüllen.
Dem Antrag sind jedenfalls folgende Dokumente hinzuzufügen:
- Antragsbestätigung
- De-minimis Erklärung
- letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung