Die gegenständliche Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage für die Mitfinanzierung der INTERREG Programme aus Mitteln des Landes Kärnten.
Insbesondere folgende Programme stehen Projektträgern zur Verfügung:
1. Kooperationsprogramm INTERREG VI-A Slowenien-Österreich;
2. Kooperationsprogramm INTERREG VI-A Italien-Österreich;
3. Maßnahmen auf Basis HEurOpen 2022+;
4. Transnationale Kooperationsprogramme INTERREG VI-B Alpine Space, Central-Europe und Danube Transnational;
Im Falle der Gewährung einer Förderung aus nationalen Mitteln des Landes Kärnten wird der nationale Mitfinanzierungsbeitrag nach Maßgabe vorhandener Landesmittel sowie abhängig vom inhaltlichen Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des Landes Kärnten als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten und zur EFRE-Kofinanzierung gewährt. Dieser Beitrag beträgt für grenzübergreifende Projekte maximal 15% und für transnationale Projekte maximal 10% der Gesamtkosten des Kärntner Projektträgers.