Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit - ETZ (INTERREG VI) Link zur Förderung kopieren

Die gegenständliche Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage für die Mitfinanzierung der INTERREG Programme aus Mitteln des Landes Kärnten.

Insbesondere folgende Programme stehen Projektträgern zur Verfügung:
1. Kooperationsprogramm INTERREG VI-A Slowenien-Österreich;
2. Kooperationsprogramm INTERREG VI-A Italien-Österreich;
3. Maßnahmen auf Basis HEurOpen 2022+;
4. Transnationale Kooperationsprogramme INTERREG VI-B Alpine Space, Central-Europe und Danube Transnational;

Im Falle der Gewährung einer Förderung aus nationalen Mitteln des Landes Kärnten wird der nationale Mitfinanzierungsbeitrag nach Maßgabe vorhandener Landesmittel sowie abhängig vom inhaltlichen Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des Landes Kärnten als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten und zur EFRE-Kofinanzierung gewährt. Dieser Beitrag beträgt für grenzübergreifende Projekte maximal 15% und für transnationale Projekte maximal 10% der Gesamtkosten des Kärntner Projektträgers.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Landesamtsdirektion, UA Europäische und internationale Angelegenheiten
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt1.eu-post@ktn.gv.at
https://europa.ktn.gv.at/

Grundsätzlich werden Art, Umfang und Ausmaß der Förderung aus EU-Mitteln (EFRE) in den jeweiligen Programmen geregelt.
Darüber hinaus gilt folgendes:
Im Falle der Gewährung einer Förderung aus nationalen Mitteln des Landes Kärnten wird der nationale Mitfinanzierungsbeitrag nach Maßgabe vorhandener Landesmittel sowie abhängig vom inhaltlichen Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des Landes Kärnten als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten und zur EFRE-Kofinanzierung gewährt. Dieser Beitrag beträgt für grenzübergreifende Projekte maximal 15% und für transnationale Projekte maximal 10% der Gesamtkosten des Kärntner Projektträgers. Insgesamt dürfen die Förderungen (EFRE und nationaler Förderbeitrag) die Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen. Aus fördertechnischen Gründen können Zusagen für einen nationalen Mitfinanzierungsbeitrag nur gewährt werden, wenn noch kein Vollantrag bzw. bei zweistufigen Antragsverfahren noch kein Antrag in der 2. Stufe eingereicht wurde.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Kärnten zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit - ETZ (INTERREG VI)

Anschlussförderung

Anschlussförderung zu einer EU-Förderung im Rahmen eines INTERREG-Programms

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076090