Vermittlung von Forschungsergebnissen für die Land- und Forstwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Einrichtungen sollen dabei unterstützt werden, relevante Forschungsergebnisse an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bildungs- und Beratungseinrichtungen, sowie an Medien und die Öffentlichkeit allgemein zu vermitteln. Gefördert werden die Aufbereitung von Forschungsergebnissen oder die Durchführung von Veranstaltungen zur Weiterbildung oder Information.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BML, Abteilung II/6
Stubenring 1
1010 Wien
+43171100602788
abt-26@bml.gv.at; josef.wiesboeck@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Gewährung des Bundeszuschusses an die förderungswerbende Person erfolgt gemäß Punkt 1.8 der Sonderrichtlinie unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Land unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Sonderrichtlinie der förderungswerbenden Person einen Landeszuschuss im Ausmaß von mindestens 2/3 des Bundeszuschusses gewährt und die Landesmittel auszahlt.
  • Die Beantragung ist für die förderungswerbende Person mit keinen Gebühren oder sonstigen Verfahrenskosten verbunden.
  • Die Auszahlung erfolgt äquivalent zu den jeweils angefallenen Kosten in ein oder zwei Raten, getrennt für den Bundesmittelanteil und den vereinbarten Ländermittelanteilen.
  • Die mitfinanzierenden Bundesländer werden von BML in jeden einzelnen Förderungsfall über die Verfahrensschritte (Antragsgenehmigung, Auszahlung, Verwendungsnachweis) informiert.

Die Vorlage von Verwendungsnachweisen und Berichten ist unter Punkt 1.9.7 der Sonderrichtlinie geregelt.

Die Leistungskontrolle erfolgt insbesondere in Form einer Belegkontrolle, Vor-Ort-Kontrolle und durch Plausibilisierung bzw. Gegenüberstellung von Inhalten des Antrages mit dem Tätigkeitsbericht.

Zusätzlich sind spartenspezifische Erfordernisse zu beachten, wie Vorgaben in der Themenwahl und Freigaben für Publikationen und Veranstaltungen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministers zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln, Geschäftszahl 2023- 0.358.347
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,08 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1066893