COMET- Kompetenzzentren (2015-2020): Tiroler Finanzierungsbeitrag Link zur Förderung kopieren

Das Programm COMET fördert den Aufbau von Kompetenzzentren, deren Herzstück ein von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam definiertes Forschungsprogramm auf hohem Niveau ist. Im Rahmen jeder Programmlinie kann es grundlagenorientiertere Zentren/Projekte mit höherer Förderung und anwendungsorientiertere Zentren/Projekte mit niedrigerer Förderung geben. Daher gibt es keine festgelegten Förderungsquoten pro Linie, sondern Quotenkorridore, welche vor allem durch die Art der Forschung (strategisch, langfristig, grundlagennahe, risikoreich etc.) differenziert werden. Allen Linien gemein ist ein von Wissenschaft und Wirtschaft kooperativ getragenes Forschungsprogramm zur Durchführung von mittel- bis längerfristiger Forschung mit ausgezeichneter wissenschaftlicher Qualität bei gleichzeitig hoher Relevanz für die Industrie.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+435125082402
wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at

Standortagentur Tirol GmbH
Ing.-Etzel-Str. 17, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Struktur-FTI RL 2015 des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

1. Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmnssektors 2. Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere FTI-Infrastruktur zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen (societal challenges)
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1062884