Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
1. FörderwerberInnen:
1.1. universitäre sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Rechtspersönlichkeit und Standort OÖ, deren Aktivitäten einen Bezug zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes OÖ aufweisen.
1.2. Forscherinnen und Forscher deren Aktivitäten einen Bezug zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes OÖ aufweisen.
1.3. Unternehmen, Vereine, ARGES
2. Förderbare Kosten:
Förderbar können materielle und/oder immaterielle Kosten von Vorhaben sein, die zur Stärkung des Forschungsstandortes Oberösterreich sowie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Forschung beitragen.
3. FörderwerberInnen müssen die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ vollinhaltlich anerkennen und einhalten.
4. Fördernehmer müssen einen Antrag schriftlich einbringen. Dazu ist das Formular online auf der Homepage des Landes OÖ abrufbar.
5. Die abgeschlossene Förderungsvereinbarung umfasst neben den Anforderungen für eine Auszahlung des Landesbeitrages auch Fristen für die Einreichung der Berichte und Zwischenberichte bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Landes Oberösterreich.
Bei Einreichung:
Förderklärung samt Projektbeschreibung und Kosten- / Finanzierungsplan
Bei Abrechnung:
Projektbericht, Kosten- / Finanzierungsnachweis, Rechnungen, Zahlungsbelege