Gefördert werden neu installierte PV-Dachgärten in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.
Es können nur PV-Dachgärten gefördert werden, die auf öffentlichen Gebäuden bzw. öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich genutzten (für Bewohner*innen, Besucher*innen, Angestellte) Dachflächen errichtet werden.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. PV-Dachgärten werden ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter überdachter Fläche gefördert.