Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten (Bestandsgebäuden) im Netzparallelbetrieb, die mindestens 800 Volllaststunden aufweisen.
Die Förderung kann für mehrgeschoßige Bestandswohnbauten (MGWB) beantragt werden, wenn:
- sie höher als 9 Meter sind (ab Bauklasse 3)
oder - sie aus einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, exklusive Dachgeschoß, bestehen.
Zusätzlich müssen mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 Prozent Wohnnutzung gegeben sein.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.