Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  1. Thermische Sanierungen
  2. Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen
  3. Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

 

 

Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten und Unterlagen.

Rechtsgrundlage

§ 29 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025; § 21 Wohnbauförderungsverordnung 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

18,5 Mio. Euro

Referenznummer

1073394

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