Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  1. Thermische Sanierungen
  2. Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen
  3. Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 

 

Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten und Unterlagen.

Rechtsgrundlage

§ 29 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025; § 21 Wohnbauförderungsverordnung 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

18,5 Mio. Euro

Referenznummer

1073394

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