Fernwärmeförderung Kofinanzierung - Wärme aus erneuerbaren Energieträgern Link zur Förderung kopieren

Die Fernwärmeversorgung des Landes Steiermark wird in Übereinstimmung der umwelt- und energiepolitischen Ziele zwischen EU, Bund und Land für Fernwärmeprojekte aus erneuerbaren Energieträgern gewährt. Es handelt sich um eine Kofinanzierung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Seit 1. Juli 2024 gelten für Anträge die Förderungsbestimmungen gemäß „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. 

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/165238309/DE/

KPC - Kommunal Public Consulting: Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen nationalen Grundlagen für die Förderung bilden das Umweltförderungsgesetz, die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 idgF sowie die Regierungsbeschlüsse. Den rechtlichen Rahmen bilden EU-rechtliche Gesetzesmaterien (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung etc.)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderung Fernwärme zu Bundes-LA Umweltförderung–Erneuerbare Energieträger

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069459