Alternativenergieförderung - Fernwärmeerrichtung Link zur Förderung

Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt.

Die Förderung richtet sich an alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Flatschacher Straße 70; 9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 35061
stefan.salzmann@ktn.gv.at

  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung werden ca. sechs Monate vergehen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es handelt sich um Anschlussförderung an die Umweltförderung im Inland durch die KPC.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065614