Errichtung von Eigentumswohnungen - Förderdarlehen für Energieeffizienz, Kredit Link zur Förderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden.

Für Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien kann ein Förderdarlehen gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G 1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden.

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Referenznummer

1064302