EAG-Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse Link zur Förderung

Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57a Abs 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung bis 50 kWel, wenn die Anlage

1.einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% erreicht,

2.dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub aufweist,

3.über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und

4.über ein Konzept der Rohstoffversorgung zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre verfügt.

Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung bis 50kWel zu errichten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16
A - 1090 Wien
eag@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/biogas-biomasse/eag-investitionszuschuesse/

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion VI/Abteilung 5 (Erneuerbare Energie und Strom)
https://www.bmk.gv.at/kontakt.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) idgF; Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen idgF (EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag

Referenznummer

1059146