Diese Förderung kann nur in Kombination mit der Darlehensförderung für die Errichtung von Mietwohnhäusern und Wohnheimen (Hauptförderung) gewährt werden.
Für folgende Energieeffizienzmaßnahmen kann ein Baukostenzuschuss in folgender Höhe gewährt werden:
- Für verbesserte Gebäudehüllenqualität von 10 Euro bis zu 25 Euro pro Quadratmeter
- Für Wärmepumpensysteme und andere Energieversorgungssysteme in nicht mit Fernwärme versorgten Gebieten bis zu 50 Euro pro Quadratmeter
- Für kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bis zu 20 Euro pro Quadratmeter.