Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser - Zuschuss Link zur Förderung

Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Im Falle einer Umsetzung im Zuge einer geförderten Sanierung wird die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Hauskunft - Die Sanierungsberatung für Häuser mit Zukunft
Schmidgasse 3, 1082 Wien
+43 1 402 84 00
beratung@hauskunft-wien.at
https://www.hauskunft-wien.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054774