Biomasse Nahwärme NÖ Link zur Förderung

Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Nahwärmeanlagen inklusive Nahwärme-Leitungsnetz.

Insbesondere wird folgendes gefördert: Heizhaus und zugehöriges Hackgutlager, Kessel und Maschinentechnik, Grabungsarbeiten, Nahwärme-Leitungen samt Verlegung, Hausübergabestationen - sofern diese im Eigentum des Förderwerbers bleiben, Oberflächenwiederherstellung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie "Umweltförderung im Inland" des Bundes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043223