Umweltförderung - Altlasten
Österreich
Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst: Vorleistungen (Erkundungen, Planungen) Bauleistungen Räumungs- und Entsorgungsleistungen Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.) Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen Betriebskosten Beweissicherungsmaßnahmen Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.