TBF: Auszeichnung Tourismusbetriebe Link zur Förderung kopieren

Der Vorstand des Tourismusbeschäftigtenfonds kann nach vorher festgelegten Kriterien Projekte aus Tourismusbetrieben, die den gesetzlichen Zielen des Fonds dienen, auszeichnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Tourismusbeschäftigtenfonds
Marxergasse 24/2
1030 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

Referenznummer

1082668

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