Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als drei Jahre sind (Ausnahmeregelungen gibt es bei Unternehmensnachfolge- bzw. Übernahmeprojekten sowie »Auffanglösungen« nach einer Insolvenz).
Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.
Es muss eine Rechnungslegung (Jahresabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) nach den Bestimmungen des UGB erfolgen.
Ausgenommen sind Unternehmen, welche die Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (= Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) erfüllen oder bei denen bereits ein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegt.
Finanzierungsmaßnahmen können eingeleitet werden, wenn das Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt. Bei Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft ist ergänzend die regionale touristische Bedeutung gemäß den OeHT Kriterien bei Stabilisierungsprojekten relevant.
Bei notwendigen Ausnahmen in Bezug auf die obige Beschäftigten-grenze können die KWF-Gremien zur Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Solche notwendigen Ausnahmen können in Betracht gezogen werden, wenn das Unternehmen über besondere Alleinstellungsmerkmale (hohe Exportquote, Bedienung von Nischenmärkten, Einsatz von speziellen Fertigungs- und Produktions-technologien) verfügt bzw. durch besondere externe Ereignisse (z. B. Umweltkatastrophen, Kriege etc.) wirtschaftlich negativ beeinflusst ist bzw. wird.