QUALITÄTSOFFENSIVE.Hotellerie Link zur Förderung kopieren

Das KWF-Produkt unterstützt qualitätsverbessernde Investitionen, die das Gasterlebnis unmittelbar steigern und die zumindest für drei Jahre im Anlagevermögen aktiviert werden. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 20% der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 100.000,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
office@kwf.at

Rechtsgrundlage

De-minimis-Verordnung; KWF-Programm Innovation & Wachstum
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081454