Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ Link zur Förderung kopieren

  • Wesentlichstes Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Des Weiteren wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben und der Ausgleich von regionalen Disparitäten verfolgt.
  • Diese Förderrichtlinie steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, insbesondere durch die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Burgenland
office@wirtschaftsagenfoerderungetur-burgenland.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020; Aktionsrichtlinie Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen; Art. 14 und Art. 17 - AGVO

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076728

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