Chips Act - First of a Kind Produktionsstätten Link zur Förderung kopieren

In ihrem Regierungsprogramm für 2020 bis 2024 hat die Bundesregierung die zentrale Bedeutung der Mikroelektronik für die österreichische Standort- und Industriepolitik hervorgehoben. Mit der Säule 2 des Chip Gesetzes hat die Europäische Union einen Beihilfe-Rahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Chips inkl. Halbleiterproduktion in der EU geschaffen, indem in- und ausländische Investitionen angezogen und der Aufbau neuartiger umfangreicher Produktionskapazitäten unterstützt werden sollen.

Im Auftrag des BMWET (Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus) unterstütz die aws die operative Abwicklung der Säule 2 des Chip GesetzesUnternehmen, die potenziell First of a Kind Projekte im Rahmen der Säule 2 des Chips Acts umsetzen könnten, sind dazu aufgerufen Ihr Interesse bei der aws bzw. dem BMWET zu bekunden. Calls bzw. vorgegebene Antragsfristen sind nicht vorgesehen.

Möglich sind zwei Arten innovativer Produktionsanlagen, die in der EU die ersten ihrer Art sein müssen (First of a Kind):

  1. Integrierte Produktionsstätten – IPFs (Integrated Production Facility)
  2. Offene EU-Fertigungsbetriebe - OEFs (EU Open Foundries) welche der Auftragsfertigung dienen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Rechte Wienzeile 225, 1120 Wien
+43 (1) 501 75 - 693
S.Mitsche@aws.at
https://www.aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Jahrliche Teilzahlungen aliquot zu abgerechneten und geprüften Kosten

Siehe Abrechnungsleitfaden
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Abrechnung/Kostenleitfaden_Chips_Act_bf.pdf

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (EU Chip-Gesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2.800 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes (Untergliederung 40 Wirtschaft)

Referenznummer

1075753