Pilotprojekt Mikro-ÖV System regioMOBIL Link zur Förderung kopieren

Um die Verbesserung alternativer Bedarfsverkehre in den ländlichen Regionen zu fördern und dabei gleichzeitig ökologische Zielsetzungen zu wahren, wird seitens des Bundes angestrebt, dass für die Nutzung solcher Verkehre sowohl das Klimaticket Österreich (KTÖ) als auch das Klimaticket Steiermark (KT Steiermark) entsprechende Berücksichtigung finden können. Für die Erreichung vorab beschriebener Zielsetzungen gilt es in einem ersten Schritt zu evaluieren, in welchem Ausmaß sich die Nachfrage auf alternative Bedarfsverkehre auswirkt, wenn Inhaber:innen des KTÖ bzw. KT Steiermark alternative Bedarfsverkehre ohne zusätzliches Entgelt oder im Rahmen eines ermäßigten Fahrpreises benützen können. 

Im Rahmen der im vorigen Absatz beschriebenen Evaluierung wird für die Führung von alternativen Bedarfsverkehren ein entsprechendes Pilotprojekt (konkret für die Nutzung von Verkehren von „regioMOBIL“) durchgeführt, welches für einen Geltungszeitraum vom 01.07.2024 bis 14.06.2025 vorgesehen ist (Kundenwirksamkeit ab 01.08.2024). Dabei ist in einer Startphase im Rahmen von Fahrten mit „regioMOBIL“ für die Dauer von zwei Monaten eine Ermäßigung im Ausmaß von 100%, im Anschluss für die Dauer von 8,5 Monaten eine Ermäßigung im Ausmaß von 75% vorgesehen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Abt. II/4
1220 Wien, Radetzkystraße 2

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 iVm § 26 Abs. 3 ÖPNRV-G 1999

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Attraktivierung alternativer Betriebsformen

Referenznummer

1068519

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