Qualitätsverbesserung NÖ Rinderzucht und Qualitätssicherung bei der Erhebung der Leistungsmerkmale Link zur Förderung kopieren

  • Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Anlegen und Führen der Zuchtbücher stehen (Punkt 4.1. der Richtlinie).
  • Untersuchungen bzw. einzeltierbezogene Tests, die zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale des Tierbestandes gemacht werden; Diese sind von Dritten durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Von der Tierhalterin bzw. vom Tierhalter durchgeführte Kontrollen und Routinekontrollen der Milchqualität können nicht berücksichtigt werden (Punkt 4.2. der Richtlinie).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber hat jährlich einen Verwendungsnachweis und einen fachlichen Bericht über die Wirkung der durchgeführten Förderungsmaßnahme vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Qualitätsverbesserung der Niederösterreichischen Rinderzucht und Qualitätssicherung bei der Erhebung der Leistungsmerkmale in der Tierhaltung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080977

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