Zuwendungen an die Landarbeiterkammer und an die Landwirtschaftskammer
Steiermark
Die Kammern erhalten vom Land jährliche Zuwendungen für gesetzlich übertragene Aufgaben, für Aufgaben von Sonderrichtlinien des Bundes, für Aufgaben aufgrund von Durchführungsbestimmungen des Landes, für Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, für Beratung von in diesen tätigen Personen, für Abwicklung sonstiger näher bestimmter Aufgaben.