Erstellung von Waldwirtschaftsplänen Link zur Förderung kopieren

Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen oder Waldnutzungsplänen zur besseren Koordination der Bewirtschaftung bzw. Maßnahmensetzung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Forstorganisation
forstorganisation@tirol.gv.at

Anrechenbare Kosten sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Bei Abrechnung über Kosten sind entsprechende Vergleichsangebote vorzulegen.

Begleitende Kontrolle durch die Abteilung Forstplanung

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Tirol; Bote für Tirol vom 17.09.2009 Forstlicher Förderungskatalog in der jeweils gültigen Fassung mit Beschluss Landesförderungskonferenz; Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1023951

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