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Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Land Tirol, Abteilung Forstorganisation forstorganisation@tirol.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)
Anrechenbare Kosten sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Bei Abrechnung über Kosten sind entsprechende Vergleichsangebote vorzulegen.
Vor Ort Kontrollen durch die zuständige Bezirksforstinspektion.