NÖ Kinderbetreuungsbeitrag Link zur Förderung kopieren

Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. 5065 idgF., den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss (NÖ Kinderbetreuungsbeitrag) zu den Kosten für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung von unter 3-jährigen Kindern, wenn die Bestimmungen des NÖ Kinderbetreuungsgesetztes 1996, LGBl. 5065 idgF. und der NÖ Trägerbetreuungsverordnung LGBl. 5065/2 idgF. eingehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005
kinderbetreuung@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Noe_Kinderbetreuungsbeitrag.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Noe_Kinderbetreuungsbeitrag.html

Die Auszahlung an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen monatlich.

Stichprobenkontrolle (Öffnungszeiten der Einrichtung, Kinderlisten und Nachweis über die tatsächlichen Personalkosten)

Rechtsgrundlage

NÖ Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. 5065 idgF. Richtlinie "NÖ Kinderbetreuungsbeitrag", gültig ab 1.9.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063411