Regionale Gesundheitsförderung an Intermediäre Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden in Kärnten Maßnahmen und Projekte, die auf einen gesundheitsfördernden Prozess abzielen. Im Rahmen dieser Förderung werden Beratungen und Dienstleistungen unterstützt, die darauf abzielen, allen Menschen ein höheres Ausmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie dadurch zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
  • Dabei ist auf einen zielgruppenspezifischen Ansatz, der in bestimmten Lebenswelten (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Betrieb, Gemeinde etc.) und auf gesundheitsförderliche Veränderungen sowohl auf Ebene des Verhaltens als auch der Verhältnisse ansetzt, zu achten.
  • Förderadressat: Non-Profit-Organisation, Organisationen und öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
05053615002
abt5.post@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung, Leistungsverträge, Förderverträge

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079987

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