Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol Link zur Förderung


Das Land Tirol stellt zur Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol Fördermittel zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert:

  • Neuerrichtung von Alten- und Pflegeheimen, Schwerpunktpflegeeinrichtungen sowie in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangs/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen jeweils im Ausmaß der im Strukturplan Pflege 2023 – 2033 dafür die vorgesehenen Plätze, und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Zu- und Ausbauten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Generalsanierungen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Pilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung zur Erprobung neuer und alternativer Angebote
  • Studien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel einer Verbesserung bzw. Zusammenführung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und Betreuung innerhalb einer (Planungs)Region
  • Soforthilfemaßnahmen für investive Zwecke nach unvorhergesehenen Katastrophen in Alten- und Pflegeheimen wie beispielsweise nach einem Großbrand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol - Abteilung Pflege
Adamgasse 2
pflege@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung des Ausbaues, des Aufbaues und der Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060706