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Förderungen zum Thema Energie, Umwelt

EAG-Investitionszuschüsse Wasserkraftanlagen 2 MW bis 25 MW
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §56a Abs 1a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung von über 2 MW (nach Revitalisierung) bis einschließlich 25 MW (nach Revitalisierung). Ausgenommen davon sind: Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten hydromorphologischen Zustand aufweisen Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95 vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000, Nationalpark) liegen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Wasserkraftanlagen 2 MW bis 25 MW zu errichten oder zu revitalisieren.
EAG-Investitionszuschüsse Wasserkraftanlagen bis 2 MW
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß § 56a Abs. 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung bis 2 MW (nach Revitalisierung). Ausgenommen davon sind: Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten hydromorphologischen Zustand aufweisen Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95 vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000, Nationalpark) liegen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Wasserkraftanlagen bis 2 MW zu errichten oder zu revitalisieren.
Energiewende
Österreich
Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die gegebenen politischen Zielsetzungen für die Klimaneutralität 2030 (100% EE im Strom) und 2040 (Sektor übergreifend) zu erreichen. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Die Energiewende in Österreich beschleunigen sowie die Entwicklung von Lösungen zielsicher gestalten. Dazu soll die Verfügbarkeit von Lösungen und Technologien sichergestellt werden, eine breite Wissensbasis zur Systemtransition bei relevanten Akteuren geschaffen werden sowie konkrete Entwicklungsimpulse in ausgewählten Akteursgruppen der Energiewende und Technologie-Anwendungsbereichen erzielt werden. Österreichische Akteure sollen von der Energie-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungskreisläufen teilhaben. Dazu braucht es exzellente Forscher:innen und innovative Lösungsanbieter:innen, die an der Entwicklung und Demonstration von Lösungen arbeiten, sowohl in Österreich als auch in transnationalen und europäischen Initiativen. Die strategische Kompetenz für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Energieinnovation in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung soll weiterentwickelt werden sowie ein Beitrag zur Technologiesouveränität Europas geleistet werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. Produktionsprozesse und Materialien; Wasserstoff & erneuerbare Gase inkl. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS); Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten Energiesystemen; Digitale Transformation für die Energiewende; Effiziente Energieanwendung inkl. Umwandlung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Entwicklung von transformativen FTI-Initiativen für die zielsichere und beschleunigte Energiewende in Österreich. Im Fokus steht nicht die Demonstration von einzelnen Technologien und Lösungen, sondern die Transformation in Richtung umfassender, integrierter Lösungen für spezifische Anwendungsbereiche, Branchen oder Infrastrukturen. Durch die gezielte Aktivierung, Zusammenführung und Qualifizierung von Akteuren werden umfassende, anwendergetriebene und umsetzungsnahe FTI-Aktivitäten vorbereitet und initiiert, die eine spezifische Problemstellung in der österreichischen Energiewende adressieren („Innovation Bottleneck“). Typischerweise stellen entstehende Projekte zu ein und derselben Problemstellung in ihrer Gesamtheit eine österreichweite In-novationsinitiative dar und werden gesamthaft begleitet und ausgewertet (z.B. „100% Erneuerbare Energie Reallabore“). Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen und zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Gender Diversity und Diversität der in der Energiewende engagierten Menschen; Aufbau von hochqualifizierten Personalkapazitäten, insbesondere von Forscher:innen für die Energiewende
Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds
Oberösterreich
Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen: Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen. Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...) Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen. Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).
Förderungen Umwelt- und Energieberatung
Oberösterreich
Die Förderung der Umwelt- und Energieberatung kann von sämtlichen Unternehmen, insbesondere von Gewerbebetrieben bzw. sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen, konfessionellen und sozialen Einrichtungen sowie Gemeinden beantragt werden. Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. dem O.Ö. Energiesparverband und dem Klimabündnis OÖ, geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an. Vom O.Ö. Energiesparverband wird zum Thema Energie beraten: Die Förderwerber erhalten produktunabhängige Informationen bei allen Energiefragen rund um Firmengebäude, Heizung, Prozessoptimierung und Energieförderung. Das Klimabündnis Oberösterreich berät zu den Themen Klimaschutz, Mobilität, Umwelt, Nachhaltigkeitsmanagement und Umweltzeichen. Dazu werden in den einzelnen Bereichen verschiedene Schwerpunkte gesetzt. a) Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. b) Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die MitarbeiterInnenmobilität betrachtet werden. c) Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. d) Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentliche Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.