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Förderungen zum Thema Energie, Umwelt

EAG-Investitionszuschüsse Wasserkraftanlagen 2 MW bis 25 MW
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §56a Abs 1a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung von über 2 MW (nach Revitalisierung) bis einschließlich 25 MW (nach Revitalisierung). Ausgenommen davon sind: Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten hydromorphologischen Zustand aufweisen Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95 vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000, Nationalpark) liegen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Wasserkraftanlagen 2 MW bis 25 MW zu errichten oder zu revitalisieren.
EAG-Investitionszuschüsse Wasserkraftanlagen bis 2 MW
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß § 56a Abs. 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung bis 2 MW (nach Revitalisierung). Ausgenommen davon sind: Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten hydromorphologischen Zustand aufweisen Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95 vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000, Nationalpark) liegen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Wasserkraftanlagen bis 2 MW zu errichten oder zu revitalisieren.
Energiewende
Österreich
Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die gegebenen politischen Zielsetzungen für die Klimaneutralität 2030 (100% EE im Strom) und 2040 (Sektor übergreifend) zu erreichen. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Die Energiewende in Österreich beschleunigen sowie die Entwicklung von Lösungen zielsicher gestalten. Dazu soll die Verfügbarkeit von Lösungen und Technologien sichergestellt werden, eine breite Wissensbasis zur Systemtransition bei relevanten Akteuren geschaffen werden sowie konkrete Entwicklungsimpulse in ausgewählten Akteursgruppen der Energiewende und Technologie-Anwendungsbereichen erzielt werden. Österreichische Akteure sollen von der Energie-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungskreisläufen teilhaben. Dazu braucht es exzellente Forscher:innen und innovative Lösungsanbieter:innen, die an der Entwicklung und Demonstration von Lösungen arbeiten, sowohl in Österreich als auch in transnationalen und europäischen Initiativen. Die strategische Kompetenz für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Energieinnovation in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung soll weiterentwickelt werden sowie ein Beitrag zur Technologiesouveränität Europas geleistet werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. Produktionsprozesse und Materialien; Wasserstoff & erneuerbare Gase inkl. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS); Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten Energiesystemen; Digitale Transformation für die Energiewende; Effiziente Energieanwendung inkl. Umwandlung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Entwicklung von transformativen FTI-Initiativen für die zielsichere und beschleunigte Energiewende in Österreich. Im Fokus steht nicht die Demonstration von einzelnen Technologien und Lösungen, sondern die Transformation in Richtung umfassender, integrierter Lösungen für spezifische Anwendungsbereiche, Branchen oder Infrastrukturen. Durch die gezielte Aktivierung, Zusammenführung und Qualifizierung von Akteuren werden umfassende, anwendergetriebene und umsetzungsnahe FTI-Aktivitäten vorbereitet und initiiert, die eine spezifische Problemstellung in der österreichischen Energiewende adressieren („Innovation Bottleneck“). Typischerweise stellen entstehende Projekte zu ein und derselben Problemstellung in ihrer Gesamtheit eine österreichweite In-novationsinitiative dar und werden gesamthaft begleitet und ausgewertet (z.B. „100% Erneuerbare Energie Reallabore“). Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen und zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Gender Diversity und Diversität der in der Energiewende engagierten Menschen; Aufbau von hochqualifizierten Personalkapazitäten, insbesondere von Forscher:innen für die Energiewende