Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Erziehung u. Schulbildung
Salzburg
Die Hilfe zu einer angemessenen Erziehung und Schulbildung umfasst die Tragung der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für alle jene Maßnahmen, die notwendig sind, um den Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, eine der Behinderung angemessene Erziehung in Verbindung mit einer Schulbildung in Pflichtschulen oder außerhalb einer solchen zu erlangen.