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Förderungen zum Thema Behindertenhilfe

Basis- und Projektförderungen - Behindertenhilfe
Steiermark
Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen sollen verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sowie inklusive Maßnahmen und Projekte gefördert werden. Selbsthilfeorganisationen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Dies reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur Interessenvertretung. Mit Hilfe inklusiver Projekte sollen Menschen mit Behinderung durch Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden, wie sie Menschen ohne Behinderung offenstehen. Dies reicht von Maßnahmen der Sensibilisierung bis hin zur spezifischen Leistungen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Unterstützungsmaßnahmen sind: Mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen soll eine möglichst weitgehende Autonomie des Menschen mit Behinderung in seiner Lebensführung, also Emanzipation von Fremdhilfe und Abhängigkeit, gefördert werden. Lösungen für individuelle und behinderungsspezifische Problemlagen werden zuerst abseits der professionellen Hilfen und Dienste des Steiermärkischen Behindertengesetzes gesucht. Ein ausgewogenes regionalisiertes und behinderungsspezifisches Angebot ist verfügbar. Unter diesem Schwerpunkt werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung zu individuellen und behinderungsspezifischen Problemstellungen, mit dem Fokus auf Peer-Beratung. (Im Sinne einer möglichst gemeindenahen Versorgung sollen nach Möglichkeit auch aufsuchende Beratungsleistungen angeboten werden) Emotionale Unterstützung und Motivation der Mitglieder und Hilfesuchenden. Vertretung der Mitglieder und Hilfesuchenden nach außen. Unterstützung von Projekten, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.
Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer vollzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierung verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.